Zahnärztliches Lexikon W
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Wachsbiß
Zusammenbiß der Zähne auf eine Wachsplatte oder einen Wachswall zur Rekonstruktion der Bißlage im Dentallabor. Die ausgegossenen Abdrücke des Ober-u. Unterkiefer werden z.B. mit dem W. als sog. Schlüssel in einen Artikulator eingesetzt, um so die Mundsituation des Patienten annähernd zu rekonstruieren. ==> Gnathologie
Weisheitszahn
der 3. am hinteren Ende der Zahnreihe stehende Backenzahn, welcher etwa zwischen dem 17. bis 24. Lebensjahr bei bei einem normal entwickelten Kiefer durchbricht. Wegen Platzmangel in einem durch die Zivilisation zurückgebildeten Kiefer kommt es besonders bei den unteren W. häufig zu Komplikationen während des Durchbruchs (Fachausdruck: dentitio difficilis); diese äußern sich vorwiegend durch einen reduzierten Allgemeinzustand, Vergrößerung der lokalen Lymphdrüsen, Schwellung und damit verbundener Kieferklemme, lokaler Schleimhautentzündung mit eitrigem Sekret aus der Schleimhautkapuze (siehe Abb.) und vermehrtem Speichelfluß. Auch nicht durchgebrochene (retinierte) W. können erhebliche Beschwerden bereiten, indem sie auf die Wurzel des davorliegenden Zahnes drücken und dadurch unklare Gesichts- bzw. Ohrenschmerzen verursachen oder aber, daß das Zahnsäckchen zystisch (follikuläre Zyste) entartet. Inwieweit nicht durchgebrochene W. für ein Herdgeschehen verantwortlich sind ist fachlich umstritten.
Die W. müssen nicht immer vorhanden sein (siehe unter Gebißreduktion). Bei normalem Zahnbestand sind die W. zum Kauen nicht erforderlich. Wenn beim Durchbruch der W. Beschwerden auftreten oder zu erwarten sind (diese Einschätzung ist mit etwa 16 -17 Jahren möglich), sollten sie vorsorglich entfernt werden; dabei sollte dieser Eingriff so früh wie möglich erfolgen, denn etwa ab dem 25. Lebensjahr verdichtet sich der Alveolarknochen stärker und das meist "krumme" Wurzelwachstum ist abgeschlossen - Umstände, welche die Entfernung und den Heilungsprozeß unnötig komplizieren.
In seltenen Fällen sind im Oberkiefer zusätzliche (überzählige) Weißheitszähne ('Distomolar') zu beobachten (Zähne 19 u. 29).
Bei verlagerten und retinierten (vom Kieferknochen umschlossenen) Weisheitszähnen ist meist deren Entfernung durch Osteotomie erforderlich.
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Werbung, Werbeverbot
In den zahnärztlichen Berufsordnungen festgeschriebenes Verhalten in der Außendarstellung. Nach dem darin festgeschriebenen Berufsbild des Zahnarztes ist es ihm untersagt, wie in der auf Gewinnerziehlung ausgerichteten gewerblichen Wirtschaft zu handeln und das ihm von den Patienten entgegengebrachte Vertrauen zu mißbrauchen. Dieses Verbot beschränkt sich nicht auf die medizinische Behandlung, sondern wird vielfach undifferenziert auf andere Lebensbereiche übertragen. Ausgenommen davon sind wissenschaftliche oder der Volksgesundheit dienliche Veröffentlichungen, bei denen die Information eindeutig im Vordergrund steht.
Nach der Berufsordnung ist z.B. die Größe und der Inhalt des Praxisschildes, wie auch Ankündigungen in Zeitungen bzw. anderen Medien (Internet) genau vorgeschrieben bzw. untersagt und wird bei Verstoß mit nicht unerheblichen Geldstrafen von der Zahnärztekammer geahndet. Im Rahmen der Liberalisierung eines vereinten Europas gehen Sachkenner davon aus, daß das 'strenge' deutsche Werbeverbot gelockert werden wird, so wie es bei den Rechtsanwälten schon jetzt gehandhabt wird (Informationswerbung, keine Preiswerbung).
Werkvertrag
im Gegensatz zum Dienstvertrag garantiert der Werkvertrag einen vorher festzulegenden Erfolg; er ist die Grundlage jeder handwerklichen Arbeit. Bei Zahnersatz tritt eine Kombination von Dienst- u. Werkvertrag auf: die ärztliche Tätigkeit unterliegt den Bestimmungen des Dienstvertrages, das im Zahnlabor gefertigte Ersatzstück muß den handwerklichen Regeln entsprechen (z.B. muß die Kaufläche einer künstlichen Krone so stark sein, daß sie nicht schon nach kurzer Zeit durchgebissen ist). Eine Mängelrüge beim Werkvertrag ist nur innerhalb von 6 Monaten möglich, es sei denn, es handelt sich um sog. 'versteckte Mängel'. Durch das Gesundheitsstrukturgesetz wurde diese Mängelfrist zwar auf zwei Jahre verlängert, da die Zahntechniker aber ab 1998 keinerlei Bindung mehr an die Gesetzlichen Krankenkassen haben, ist es juristisch umstritten, ob diese Frist nach dem W. noch Gültigkeit hat.
Winkelhalbierungstechnik
spezielle, meist mit einem Filmhalter durchgeführte Röntgentechnik zur Darstellung eines etwa größengleichen Abbildes mehrerer Zähne auf einen im Mund, hinter den Zähnen befindlichen Zahnfilm. Der Röntgenstrahl ist bei der W. rechtwinklig auf eine virtuellen Ebene, welche genau in der Winkelmitte zwischen der Längsachse des Zahnes und des Filmes liegt, ausgerichtet. ==> Paralleltechnik, Rechtwinkeltechnik.
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Wurzelbehandlung, Wurzelkanalbehandlung, WBH
Endodontie; Oberbegriff für zahnärztliche Behandlungsmaßnahmen bei einem erkrankten oder abgestorbenen Zahnnerv mit dem Ziel einer Zahnerhaltung. Nach Anbohren und vollständigem (ggf. auch nur teilweisem) Entfernen des erkrankten oder eitrig zerfallenen Zahnnerves, wird der Wurzelkanal mit Wurzelkanalinstrumenten gründlich aufbereitet und gereinigt, u.U. mehrmals mit einer medikamentösen Einlage versehen und anschließend mit einer Wurzelkanalfüllung versorgt.
Siehe Abbildung unten:
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![]() Röntgenaufnahme (Paralleltechnik) eines wurzel- kanalgefüllten Backenzahnes (die rechte Wurzel ist nicht voll- ständig abgefüllt) |
Wurzelfüllung, Wurzelkanalfüllung
endodontische Maßnahme im Rahmen einer Wurzelkanalbehandlung. Der aufbereitete und gründlich gereinigte Wurzelkanal wird durch ein gewebefreundliches, bakteriendichtes und röntgensichtbares Material 'versiegelt'. Das Einbringen der W. in den Zahn erfolgt mit sog. Lentulos. Zur Verdichtung und festen Randständigkeit der W. ('Kondensation') werden zusätzlich noch Guttaperchastifte (seltener: Silberstifte) in den Wurzelkanal eingebracht, bevor dieser mit einer Deckfüllung oder Krone endgültig verschlossen wird.
Abb. links : korrekte Wurzelkanalfüllung (braun) mit endgültiger Deckfüllung (gelb).
Abb. rechts : prognostisch ungünstige Wurzelkanalfüllung, da die Seitenkanäle aus anatomischen Gründen nicht abgefüllt werden können.
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Wurzelhaut, Zahnwurzelhaut
lat.: Parodontalligament, auch (alt): Desmodont; umgibt beim gesunden Zahn den gesamten Wurzelbereich. Wichtiges Bindeglied zwischen Zahn und Kieferknochen, indem sie durch ihre elastischen Fasern (Sharpeysche-Fasern) dem Zahn in seinem Zahnfach eine gewisse Beweglichkeit gibt und so einen Druck auf diesen abfedert. Die W. ist reichlich mit Blutgefäßen und Nerven versehen. Bei einer Wurzelhautentzündung 'wächst' der Zahn etwas aus dem Zahnfach heraus, er wird durch die Entzündung angehoben oder im Volksmund 'länger'. Röntgenologisch ist eine Verbreiterung des Parodontalspaltes erkennbar.
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Wurzelresorption
Abbau, Auflösung der Zahnwurzel; als völlig normaler Vorgang beim Wechsel vom Milch- zum bleibenden Gebiß (siehe Durchbruch mit Resorptionen auf eigener Page), krankhaft bei eitrigen Prozessen an der Zahnwurzel, zu intensiver kieferorthopädischer Zahnbewegung oder bei 'gescheiterten' Replantationen.
Wurzelspitzenresektion (WSR)
Begriff aus der zahnärztlichen Chirurgie zur Beseitigung von Eiter- oder Zystengewebe an der Wurzelspitze (z.B. apikales Granulom, radikuläre Zyste). Nach einer Wurzelfüllung wird neben dem Granulom i.d.R. auch noch der unterste Teil der infizierten Wurzel ('Wurzelspitze') entfernt, da sich in ihr regelmäßig kleine, nicht durch eine Wurzelfüllung abfüllbare und somit infizierte Seitenkanälchen (Ramifikationen) befinden. Zusätzlich kann dann noch die im Kiefer verbleibende (neue) Wurzelspitze mit einem Verschluß versehen werden; man spricht von einem retrograden Verschluß ('retrograder Wurzelfüllung'). War die W. früher hauptsächlich auf Schneidezähne beschränkt, gibt es heute auch im Backenzahnbereich - dank verbesserter Operationstechniken - sehr gute Erfolge. Vor der Entfernung eines wurzelentzündeten Zahnes ist die W. immer als Alternativlösung in Betracht zu ziehen.
Abb. links: Entfernung der Wurzelspitze (mit Seitenkanälen) und Eitersäckchen.
Abb. rechts : eine W. zur Entfernung der Seitenkanälchen würde bei diesem Zahn zu einer unverhältnismäßigen Kürzung (mehr als die Hälftel) der Zahnwurzel führen.
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