Dental Lexikon G

Zahnärztliches Lexikon G

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Galvanotechnik
elektro-chemische Methode, um Werkstoffoberflächen korrosionsbeständiger, besser elektrisch leitend, abriebfester oder optisch ansprechender zu machen. So werden z.B. in der ZHK die Oberflächen von im Dentallabor vorliegenden Zahnstümpfen zur größeren Härte verkupfert o. versilbert, oder aber die Oberflächen von metallischen Zahnersatzstücken mit einer 'edlen' Schicht (z.B. Gold) überzogen.


Galvanotechnik
(für Inlays und Kronen) Ein in den letzten Jahren entwickeltes Verfahren stellt die sog. AGC® Galvano-Technik dar: auf ein preiswertes Grundgerüst (i.d.R. auf Palladium-Basis) wird eine Goldschicht galvanisiert und dann entsprechend weiterverarbeitet. So lassen sich hochwertige und bioverträgliche Zahnersatzarbeiten zu reduzierten Laborkosten herstellen. Bei anspruchsvolleren Arbeiten bzw. hochgradig allergiegefährdeten Patienten kann auch auf das Grundgerüst ganz verzichtet werden: der im Labor hergestellte Zahnstumpf wird doubliert und dieses Doppel in einem galvanischen Bad mit einer arbeitsfähigen Goldschicht versehen. Dieser doppelte Zahnstumpf wird dann zerstört und es bleibt ein äußerst exaktes Goldgerüst übrig, welches in einem speziellen Aufbrennverfahren mit der eigentlichen Keramik versehen wird. Aus Stabilitätsgründen ist bei dieser Technik bei Inlays ein machmal kosmetisch störender Goldrand zu sehen (Werbeslogan: "die mit dem Goldrand"; siehe Abb. rechts, das Inlay ist natürlich zahnfarben). Neben Inlays und Onlays können mit der G. auch Einzelkronen und nach Herstellerangaben auch kleinere Brücken angefertigt werden.


Ganglion
Nervenknoten, Anhäufung von Nervenzellen. Eine der "Schaltzentralen" im Verlauf eines Nerven.
==> Nervus trigeminus.


Gangrän
abgestorbenes Gewebe, verursacht durch bakterielle, chemische o. physikalische Reize. Häufig an einem üblen Geruch zu erkennen. Bei fortgeschrittener Karies (Caries profunda) zerfällt die Pulpa ("Nerv") i.d.R. durch eingedrungene Bakterien gangränös; die dabei entstehenden Gase können durch ihren Druck starke Zahnschmerzen, welche durch Anbohren des Zahnes ("Trepanation") meist 'schlagartig' verschwinden. Eine Erhaltung des Zahnes ist meist - nach sog. medikamentösen Einlagen - durch eine Wurzelkanalbehandlung möglich.


Gaumen
lat.: Palatum; innenwärts vom Zahnbogen des Oberkiefers aus gelegen. Man unterscheidet den harten Gaumen, welcher hinter den oberen Schneidezähnen beginnt und hinter den letzten Backenzähnen in den weichen Gaumen übergeht, welcher mit dem Zäpfchen zum Rachen hin endet.


Gaumenspalte
angeborene Mißbildung, entsteht etwa in der 6.-7. Schwangerschaftswoche, welche den weichen Gaumen allein oder den gesamten Gaumen befallen kann. Heutzutage gute Behandlungserfolge mit einer kombinierten chirurgischen u. kieferorthopädischen Behandlung. --> Gesichtsspalten, Hasenscharte


Gebiß
1.) Bezeichnung für alle Zähne des Ober- u. Unterkiefers. Das Milchgebiß (siehe auch unter Zahndurchbruch) besteht aus 20 Zähnen, das bleibende Gebiß aus 32 Zähnen. Die 32 Zähne des Erwachsenen sind je Kiefer in 4 Schneidezähne, 2 Eckzähne, 4 kleine Backenzähnen u. 6 große Backenzähnen (auch Mahlzähne genannt) unterteilt. Mit den Schneide- u. Eckzähnen wird die Nahrung abgebissen, die kleinen Backenzähne fixieren u. zerteilen die Nahrung in kleinere Stücke und die großen Backenzähne zermahlen die Nahrung unter Mithilfe des Speichels zu einem magengerechten Brei.
2.) umgangssprachlicher Ausdruck für eine Zahnprothese.


Gebißanomalien
Fehlstellung der Zähne und der Kiefer verschiedenster Art; abartige Gebißzustände als Folge gestörter Kieferentwicklung. Eine G. kann angeboren sein oder sich erst durch äußere bzw. innere Einflüsse im Laufe des Lebens entwickeln.


Gebißreduktion
Entwicklungsgeschichtlich bedingte Nichtanlage oder unvollständige Ausbildung einzelner Zähne, besonders der Weisheitszähne und der seitlichen oberen Schneidezähne. Erklärt wird die G. mit einer zigjahrtausende währenden Anpassung des menschlichen Gebisses an die veränderten Umweltbedingungen: mußten z.B. die Steinzeitmenschen noch im wahrsten Sinne des Wortes 'Kauen', so essen wir heute fast nur noch 'Vorgekautes', d.h. mechanisch verkleinerte (Korn ==> Mehl) oder gegarte Lebensmittel.


Gebührenordnung für Zahnärzte
==> GOZ.


Geburtslinie, -streifen
==> Retziusstreifen.


Gemeinschaftspraxis
Zusammenschluß mehrerer Zahnärzte / innen "unter einem Dach" (Sozietät). In den letzten Jahren stark zunehmende Form der Berufsausübung in freier Praxis als Freiberufler, besonders aus Gründen der Nebenkostensenkung (gemeinsame Geräte- und Personalnutzung) und des erweiterten Serviceangebotes (längere Sprechstundenzeiten, versch. Qualifizierungen in einer Praxis). Man unterscheidet die:
» Gemeinschaftspraxis = nach außen hin - wie auch vertrags- und haftungsrechtlich - einer Einzelpraxis ebenbürtig; nur strafrechtlich persönliche Verantwortung des Einzelnen,
» Praxisgemeinschaft = eigener Patientenstamm, eigene Abrechnung, eigenes Praxisschild,
» Praxisgemeinschaft nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz = seit 1995 mögliche Form eines Zusammenschlusses (auch mit Ärzten anderer Berufsgruppen; wie?: in den jeweiligen Berufsordnungen geregelt) mit einer Haftungsbeschränkung (der einzelne Partner haftet nur in der Höhe unbegrenzt für eigene berufliche Fehler) und weiteren juristischen Klarheiten im Vergleich zu den anderen Gemeinschaftsformen.


Genese
Entwicklungs-, Entstehungsgeschichte.


genetisch
die Vererbung betreffend.


genuin
natürlich, angeboren, ursprünglich.


Germektomie
Entfernung eines Zahnkeimes; meist handelt es sich dabei um die Entfernung der Weisheitszahnkeime aus kieferorthopädischen Gründen. Diese Notwendigkeit wird unterschiedlich diskutiert.


Gerodontologie
Alterszahnheilkunde; hat in der ZHK in den letzten Jahrzehnten stark an Bedeutung gewonnen, da die Bevölkerung immer älter wird, die Zahnlosigkeit immer stärker zurückgeht und das Leistungsspektrum (z.B. das Einpflanzen künstlicher Zähne =Implantate) zugenommen hat.


Geschiebe
Verbindungselement zwischen Restzahnbestand und Ersatzzähnen. Im Gegensatz zu den konventionellen Prothesenklammern ergibt sich vor allem beim G. ein kosmetischer Vorteil, da die Verankerung nach außen hin nicht sichtbar ist. Außerdem je nach Art des G. eine bessere Kraftverteilung auf die Restzähne. Das G. besteht immer aus zwei Teilen: der positive (+), welcher an der Krone des Restgebisses fest verankert(verlötet) ist (Matrize) und der negative (-), welcher mit dem herausnehmbaren Teil verbunden ist (Patrize). Zusätzlich kann das G. noch mit einem Riegel (siehe Abb. unten) zur optimalen Befestigung versehen werden. ==> abgestützte Prothese, Steg.

©: http://www.prodenta.de


Geschmacksnerven
befinden sich im weichen Gaumen und auf der Zunge zur Empfindung der Grundqualitäten von süß, salzig, bitter, sauer; die große Vielfalt der Geschmackserlebnisse wird durch zusätzliche Tast-, Schmerz-, Wärme-, Kälte- und vielzählige Geruchserlebnisse erreicht. Die Reizung erfolgt nur auf flüssige o. durch Speichel angelöste Stoffe.
Siehe auch unter Zunge.


Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Bezeichnung für das in Deutschland überwiegende Krankenversicherungssystem (==> Gesundheitssysteme). Das System der GKV geht in das 19.Jahrhundert zurück (Bismarck, RVO). Heute sind ca. 92% der Bevölkerung in der GKV versichert. Bekannte Vertreter der GKV sind die AOKen, BKKen, IKKen und im Ersatzkassenbereichen die BEK und DAK. Der Versicherte weißt seine Zugehörigkeit zur GKV vor der Behandlung durch eine sog. Chip-Karte (früher Krankenschein) nach.
Siehe auch unter Private Krankenversicherung, Gesundheitsleistungen, Kostenerstattung, Zuzahlungen.


Gesichtsbogen
Übertragungsgerät zur schädelbezogenen Rekonstruktion mittels Registraten der Kieferabdruckmodelle in einem Artikulator.


Gesichtsschädel
==> Schädel.


Gesichtsspalten
ein- oder doppelseitige Hemmungsfehlbildungen infolge ausbleibender oder gestörter Verschmelzung der Gesichtsfortsätze im 1.-2. Embryonalmonat; ihre Häufigkeit wird in Mitteleuropa auf 1 : 500 bis 1000 Neugeborene geschätzt (es besteht keine Meldepflicht). Von zahnmedizinischer bedeutung sind folgende Formen :
» Lippenspalte
» Kieferspalte
» Lippen-Kieferspalte
» Gaumenspalte
» Lippen-Kiefer-Gaumenspalte
Die Ursachen sind vielseitig: so werden neben einer Schädigung in der Frühschwangerschaft (Vitamin- o. Sauerstoffmangel des Embryo; Virusinfektionen der Schwangeren) besonders erbliche Faktoren vermutet, was sich empirisch bei erkrankten Eltern bzw. Geschwistern belegen läßt. Mit den G. kombiniert ist häufig eine Fehlbildung der Sinnesorgane (Seh- bzw. Hörstörung). Die Behandlung befaßt sich nicht nur mit einem kosmetischen Langzeiterfolg, sondern strebt eine gute Funktion bei der Nahrungsaufnahme und Sprachentwicklung an. Die bald nach der Geburt beginnenden chirurgischen und später kombiniert kieferorthopädischen Behandlungen erzielen heute beachtliche Erfolge.


Gesteuerte Geweberegeneration
siehe unter Guided tissue regeneration, GTR.


Gesundheitsleistungen, - kosten
Kosten für die Summe aller Gesundheitsleistungen eines Staates. Häufig wird bei den G.
von einer Kostenexplosion gesprochen. Wenn dies auch vordergründig so erscheinen mag, sind die prozentualen Anteile am Bruttoinlandsprodukt seit Jahren nahezu gleich.


Gesundheitssysteme, nationale in den EU-Staaten
auch staatliche G. genannt; bestehen traditionsgemäß in Großbritannien und den skandinavischen Ländern. Als Folge der expandierenden Gesundheitskosten wurden in Irland, Dänemark, Portugal und Italien ähnliche Systeme eingeführt. Die medizinischen Leistungen werden - abgesehen von Zuzahlungen - unentgeltlich erbracht und aus Steuern finanziert. Die Leistungserbringer arbeiten als staatliche Angestellte. Werden in diesen Ländern die Zuzahlungen erhöht oder Leistungen ganz ausgegrenzt, kommt dies den öffentlichen Haushalten zugute. In den Beneluxstaaten, Deutschland und Frankreich werden die Leistungen überwiegend oder ausschließlich aus Beiträgen zu den Gesetzlichen o. Privaten Krankenkassen finanziert. Die Leistungen werden weitgehend von freiberuflich Tätigen erbracht.


Gewährleistung, "Garantie"
schlagwortartig auch als "Garantie" bezeichnet; ergibt sich aus dem Werkvertrag und schließt für die Zeit von 6 Monaten die kostenlose Beseitigung von Mängeln ein. Wurde der Mangel vorsätzlich herbeigeführt, kann Schadensersatz verlangt werden. Durch das Gesundheitsstrukturgesetz wurde 1993 diese 'Garantiefrist' für Füllungen und Zahnersatz auf 2 Jahre heraufgesetzt. Ab 1998 ist strittig, ob diese Regelung für Zahnersatz noch Gültigkeit hat, da die zahntechnische Herstellung nach dem Werkvertrag nicht mehr an das Sozialgesetzbuch gebunden ist und somit nach 6 Monaten endet.


Gingiva
dem Laien als "Zahnfleisch" bekannt; ein Teil des Parodontium (Zahnhalteapparat). Umgibt den sichtbaren Zahn und ist mit dem Zahnschmelz bzw. -wurzelzement durch den sog. Epithelansatz verbunden. Diese Verbindung bedeutet eine wirkungsvolle Abschottung des Körpers gegen Mikroorganismen. Die G. zwischen den Zähnen wird Interdental- oder Zahnfleischpapille genannt. Die direkt am Zahn anliegende Gingiva ist verschieblich; sie bedeckt wurzelwärts den Alveolarfortsatz und haftet diesem unverschieblich an (=attached gingiva). Siehe auch unter Sulkus.


gingival
am / zum Zahnfleisch.


Gingivalindex (GI)
ein in der Parodontologie benutztes Beurteilungssystem zum Entzündungsgrad des Zahnfleisches. ==> Papillenblutungsindex.


Gingivarezession
meist an den Außenseiten der Zähne anzutreffendes Zurückziehen des Zahnfleisches mit einer Freilegung des Zahnhalses. Betroffen sind hauptsächlich die Eckzähne. Behandlung u.U. mit einem Schleimhauttransplantat.


Gingivektomie
chirurgische Zahnfleischabtragung bei Zahnfleischerkrankungen zur Verkleinerung der Zahnfleischtasche. Neben der konventionellen Abtragung mittels Skalpell, kann die G. auch mit elektrochirurgischen Instrumenten erfolgen. In jüngerer Zeit scheinen Lasertechniken erfolgsversprechend zu sein.


Gingivitis
Zahnfleischentzündung ohne Knochenabbau oder Lockerung des Zahnes. -> Parodontologie oder Parodontopathien.


Gingivoplastik
chirurgische Formung des Zahnfleisches im Sinne einer Wiederherstellung natürlicher Formen.


Gips
Kalziumsulfat (CaSO4). Durch Erhitzen (> 107°C) geht der G. in ein Halbhydrat, den sog. Stuckgips über. Wird dieses Produkt dann oberhalb 200°C unter Druck weiter "verbrannt", entstehen die sog. Hartgipse, welche in der ZHK viefältige Verwendung bei der Modellherstellung (= Hartmodellgips) im Dentallabor haben. Da besonders die festsitzenden Zahnersatzarbeiten mit einer Präzision im tausendstel Millimeterbereich gearbeitet werden müssen (==> Randschluß), haben die G. zur Arbeitsmodellherstellung eine entscheidende Bedeutung. Die Mängel welche Arbeitsmodelle bedingt durch die Eigenart des G. haben können, wie zu geringe Härte, Sprödigkeit, Lösbarkeit durch Wasser, können durch sorgfältige Auswahl und peinlich genaue Verarbeitung des Werkstoffes auf ein vertretbares Maß reduziert werden. Die vereinzelt verwendeten Modellmaterialien aus Kunststoff sind den G. vor allem wegen einer Schrumpfung bei der Abbindung (= Polymerisationsschrumpfung) deutlich unterlegen.


Glandula
lat. für Drüse; z.B. glandula parotis = Ohrspeicheldrüse, glandula sublingualis = Unterzungendrüse. ==> Speicheldrüsen.


Glasionomerzement (GIZ)
Gemisch aus polymerisierbaren Carbonsäuren u. anorganische Füllstoffen; in der (prov.) Füllungstechnik angewandtes Material, welches durch Ionenaustausch mit der Zahnhartsubstanz eine chem. Verbindung eingeht. Dadurch wird eine bessere Haftung erreicht. Häufig werden diesen Zementen zur Kariesverhinderung noch Fluorverbindungen beigemischt. In der Kinderzahnheilkunde gebräuchlich. Eine Art 'Weiterentwicklung' der G. stellen die Kompomere dar. Die GIZ sind von der Kosmetik her noch akzeptabel und lassen sich zusätzlich schlecht polieren.


Glossitis
Entzündung der Zunge.


Glossodynie
==> Zungenbrennen.


Glykogen
tierische Stärke; energiereiches Kohlenhydrat in fast allen Körperzellen vorkommend, besonders im Muskel und in der Leber. Zu seiner Synthese ist Insulin nötig.


Glyzerin
farblose, süßliche Flüssigkeit. Häufiger Zusatz in Zahnpasten und Mundsalben.


Gnathologie
zahnmedizinische Fachrichtung mit besondere Berücksichtigung des den Mund und seine Organe umfassenden Systems. Es wird bei einer gnathologischen Behandlung versucht, durch besondere Techniken der Biß- und Abdrucknahme und bei der Wiederherstellung (Rekonstruktion) verlorener Kaueinheiten ein optimales Zusammenspiel von Muskulatur, Okklusion und Zahnhalteapparat (Parodontium) unter Berücksichtigung des Kiefergelenkes zu erreichen. Häufig sehr zeitaufwendige zahnärztliche und zahntechnische Leistungen, die selten von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden.


Gold
Eines der 'Edelmetalle'; Haubtbestandteil der meisten zahntechnischen Arbeiten vor allem wegen seiner äußerst guten Verträglichkeit (Biokompatibilität) und seiner problemlosen Verarbeitung: G. ist korrosions-, anlauf- und mundbeständig bei guter Stabilität. Allerdings ist reines G. als Restaurationsmaterial viel zu weich. Es wird deshalb i.d.R. mit Platin, Kupfer, Silber u.a. Metallen legiert. (==> Spargold).


Goldhämmerfüllung
Versorgung eines kleineren Zahndefektes (1-flächig) mit spezieller Feingoldfolie, welche in den Defekt zwecks Kondensation "eingehämmert" wird. Äußerst guter Abschluß des Füllungsrandes zum Zahn (Randschluß)! Wegen seiner langwierigen und unangenehmen Verarbeitung heute kaum noch gebräuchlich.


GOZ
Gebührenordnung für Zahnärzte. Eine vom Gesundheitsministerium festgelegtes Gebührenverzeichnis für zahnärztliche Honorare bei Privatpatienten (Gesetzlich Versicherte s.u. BEMA). Letzte Überarbeitung 1988. Sie gliedert sich in einen allgemeinen Teil (Geltungsbereich, Abweichungen von der G., Art der Rechnungslegung usw.) und in einen speziellen Teil (Leistungsbeschreibung und Bewertung der versch. zahnärztlichen Leistungen). Wird bei privat versicherten Patienten vor der Behandlung nichts Anderes vereinbart, gilt grundsätzlich die G.; schriftliche Vereinbarungen hiervon sind vor der Behandlung möglich.


Gran
altes Apothekergewicht; ~ 60mg.


Granulationsgewebe
neugebildetes, blutgefäßreiches Gewebe; besondere Produktion bei der Wundheilung und bei chronischen Entzündungen, z.B. an der Zahnwurzel bei einem toten Zahn (==> Granulom).


Granulom
auch "Eitersäckchen" oder "beherdeter Zahn" genannt; Anhäufung von Granulationsgewebe. In der Zahnmedizin häufig an der Wurzel von toten Zähnen vorkommend. Das G. stellt eine Art Schutzreaktion des Körpers dar, es kann gelegentlich zu einer (gutartigen) Zyste "entarten". Bei verminderter Abwehrlage des Körpers können G. zu einer "dicken Backe" bis hin zur Osteomylitis führen. Behandlung des G. meist konservativ über den Wurzelkanal (Trepanation)des Zahnes oder chirurgisch in Begleitung einer Wurzelspitzenresektion; u.U. antibiotische Unterstützung dabei. Die einfachste Behandlung des G. ist das Ziehen des betreffenden Zahnes.
Abb. oben: Entstehung eines Granuloms durch fortgeschrittene Karies
Abb. unten: Röntgenaufnahme von 2 Granulomen an zerstörten, wurzelgefüllten Zähnen.


Granulozyten
körnchenhaltige, weiße Blutkörperchen; Sammelbegriff für die versch. Leukozyten.


Greisenkiefer
altersbedingter, fast vollständiger Verlust der Alveolarfortsätze und anderer Teile der Kieferknochen; ist ein großes Problem für Vollprothesenträgern, da "mangels Masse" kaum ein Halt der Ersatzstücke möglich ist. ==> Augmentation.


Gruppenprophylaxe
kariesvorbeugende Maßnahme für größere Bevölkerungsteile (s.a. unter Jugendzahnpflege, Prophylaxe). Es wird bei dieser Form der Vorbeugung keine besondere aktive Mitarbeit des Einzelnen verlangt. Bekannte Maßnahmen sind die Trinkwasser- und die Speisesalzfluoridierung, Reihenuntersuchungen in Kindergärten und Schulen. Ziel der G. ist es, den Kindern und Jugendlichen ein zahnbewußtes Verhalten beizubringen. Viele Untersuchungen belegen, daß sich mit einer G. kombiniert mit einer Fluoridprophylaxe fast eine Halbierung der krankhaften Mundbefunde (Kariesindex) bei Jugendlichen erreichen lassen, welche sich bei der Mehrheit lebenslang auswirkt.


Guided tissue regeneration, GTR
gesteuerte Geweberegeneration im Rahmen einer systematischen Zahnfleischbehandlung; z.B. durch Einpflanzen einer Membran (z.B aus Gore-Tex™) in die Zahnfleischtasche zirkulär um den Zahnhalswurzelbereich gesteuerte (verzögerte) Zellneubildung im Rahmen der chirurgischen Parodontaltherapie. Zweck der GTR ist es, eine Epithelneubildung in der Tasche möglichst lange herauszuzögern, um so den Wurzelhautzellen Gelegenheit zu geben, die operativ gereinigte Wurzeloberfläche (Scaling, Root planing) neu zu besiedeln, eine neue Wurzelzementschicht zu bilden und mittels neu entstehender Wurzelhaut (new attachment) wieder eine gelenkige Verbindung zwischen Zahn und Kiefer herbeizuführen. Teilweise recht gute Erfolge dieses komplizierten Eingriffs; allerdings bleibt die unterstützend notwendige Knochenneubildung zum Wiederaufbau des Alveolarknochens i.d.R. aus; hier muß dann zusätzlich mit Knochenersatzmaterialien gearbeitet werden. Bei den nicht resorbierbaren Membranen müssen diese in einer 2. Operation wieder entfernt werden, was nicht unbedingt zu einer Sicherung des Operationsergebnisses beiträgt. Eine neue, erfolgsversprechende Methode bedient sich der Blockade zellulärer Adhäsionsmoleküle (Integrine) durch den Einsatz monoklonaler Antikörper (mAk); größere Untersuchungen bleiben abzuwarten.


Gußfüllung
auch als "Inlay" o. Einlagefüllung bezeichnete Füllungsart vornehmlich für die Backenzähne. Als Material dieser sehr aufwendigen dafür aber auch sehr haltbaren Füllung wird meist eine Goldlegierung verwendet; es sind aber auch aus Kostengründen u.U. nicht goldhaltige Legierungen möglich. Durch spezielle Poliermethoden läßt sich der technisch bedingte Spalt zwischen Füllung und Zahn minimieren.


Gutachter
auch Sachverständige; sachkundige Personen bei Gerichts- und sonstigen Auseinandersetzungen. Im privatzahnärztlichen Bereich werden die G. von der Zahnärztekammer benannt. Das von einem G. erstellte Gutachten ist juristisch von erheblicher Bedeutung und muß bei der Urteilsfindung angemessen berücksichtigt werden. Für gesetzliche Krankenversicherte besteht auf Grund von Regelungen im Sozialgesetzbuch ein vorgerichtliches Gutachterverfahren, bei welchem die G. einvernehmlich (d.h. mit Zustimmung der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und der Gesetzlichen Krankenkassen) bestellt werden. Gegen die Beurteilung dieser G. gibt es verschiedene Beschwerdestellen (Prothetik-Einigungsausschuß, Obergutachter), bevor eine gerichtliche Untersuchung vor einem Sozialgericht durchgeführt werden kann.


Guttapercha
kautschuckähnliches Material aus dem (Milch-) Saft des Gummibaumes. Wegen seines Quellverhaltens und leichter Verarbeitung früher häufig als prov. Füllungsmaterial und Abdruckmaterial verwendet. Heute gebräuchlich als Hilfsmittel zur Optimierung einer Wurzelkanalfüllung (mittels feiner G.-stifte).


Gysi
1957 verst. Züricher Professor; gilt als einer der Hauptbegründer der modernen Vollprothetik u. Artikulationslehre.


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mit freundlicher Genehmigung von dental-links.de, Dental Lexikon © by Dr. Claus de Cassan